Grundsätzlich steht ICEland neben den Länderministerien weiteren öffentlichen
Einrichtungen wie Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen offen.
Die Zugänge zu ICEland sind dabei immer personenbezogen.
und an die Anerkennung der
Nutzungsbedingungen durch den/die
Accountinhaber/-inhaberin gebunden.
Hinweis: Seit dem 01. Februar 2018 wird für alle Einrichtungen außerhalb oberster
Landesbehörden ein Rundungsverfahren
zur Gewährleistung der Geheimhaltung eingesetzt.
Für die Neu-Aufnahme einer Einrichtung in den Nutzerkreis wird die Zustimmung des
verantwortlichen ICE-Betreuers im Wissenschaftsministerium des jeweiligen Sitzlandes
der Einrichtung benötigt.
Wenn Sie an ICEland teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular
zur Beantragung einer Benutzerkennung aus. Das ICE-Team wird die entsprechenden
Kontakte mit dem zuständigen Ministerium vermitteln und Sie
über das weitere Vorgehen und entstehende Kosten informieren.
|