Geheimhaltung von personenbeziehbaren Daten / Rundungsverfahren

Einzelergebnisse amtlicher Statistiken sind nach den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes mit wenigen Ausnahmen geheim zu halten. Die Umsetzung der Geheimhaltung für die geheim zu haltenden Einzelergebnisse der amtlichen Hochschulstatistiken erfolgt seit dem 01. Februar 2018 in ICEland für Nutzer/-innen außerhalb oberster Landesbehörden über ein Rundungsverfahren zur Basis fünf.

Für dieses Verfahren werden zunächst alle Tabellenfelder ohne Rundung ermittelt. Anschließend wird jede Zahl für sich auf ein Vielfaches von fünf auf- oder abgerundet. Dieses Verfahren führt nur zu einem sehr geringen Informationsverlust. Wie in der folgenden Tabelle ersichtlich, beträgt je ausgewiesenem Datenfeld die Abweichung vom Ursprungswert maximal zwei Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen, da diese zunächst anhand der ungerundeten Werte ermittelt und anschließend gerundet werden. Dadurch werden logisch identische Angaben in unterschiedlichen Tabellen immer mit exakt demselben Wert angegeben (tabellenübergreifende Konsistenz). Das Rundungsverfahren hat außerdem den Vorteil, dass keine Angaben vollständig gesperrt werden müssen.

Ursprungswert 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 ...
Nach Rundung 0 5 10 ...

Zu beachten ist, dass in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten können, wenn man innerhalb einer Tabelle die gerundeten Werte aufsummiert.

Dieses Rundungsverfahren wird nur auf diejenigen Daten angewendet, die Personenanzahlen angeben und die der Geheimhaltung unterliegen. Das bedeutet, dass z. B. Durchschnittswerte, Daten zur durchschnittlichen Studiendauer oder auch die Hochschulfinanzstatistik von der Rundung nicht betroffen sind. Bei Auswertungen bzw. in der Datenbestandsliste wird zukünftig entsprechend darauf hingewiesen, ob die Daten dem Rundungsverfahren unterliegen.