Zugangsmodalitäten
Grundsätzlich steht ICEland neben den Länderministerien im Rahmen der Aufgaben in Hochschulpolitik und -steuerung weiteren öffentlichen Einrichtungen wie staatlichen Hochschulen offen. Wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen kann nur im Einzelfall ein Zugang gestattet werden. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zum ICE-Team auf. Hinweis: Die Laufzeit des Projekts ist derzeit bis September 2028 vorgesehen.
Für die Neuaufnahme einer Einrichtung in den Nutzerkreis wird die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums des jeweiligen Sitzlandes der Einrichtung benötigt. Wenn Sie an ICEland teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular zur Beantragung einer Benutzerkennung aus. Das ICE-Team wird die entsprechenden Kontakte mit dem zuständigen Ministerium vermitteln und Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Wenn Sie als Angehörige*r einer bereits an ICEland beteiligten Einrichtung eine Benutzerkennung beantragen möchten, füllen Sie bitte ebenfalls das untenstehende Formular aus.
Kosten
Die beteiligten Institutionen zahlen ein jährliches Entgelt für die Lieferung der statistischen Daten durch das Statistische Bundesamt. Die Höhe dieses Entgelts richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder und beträgt voraussichtlich ca. 300,- Euro je Einrichtung und Jahr (die Kosten sind unabhängig von der Anzahl der Accounts innerhalb der Einrichtung).
Die Betriebskosten werden von den Wissenschaftsministerien der Länder gemäß Beschluss der 250. Amtschefkonferenz getragen. Die Overheadkosten stellt das DZHW.
Nutzungsbedingungen
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, sowohl was die gesetzlichen Grundlagen (HStatG sowie BStatG) angeht als auch bezogen auf eine geänderte Abwicklung bei der Datenlieferung durch das Statistische Bundesamt, ist die Nutzung von ICEland daran gebunden, dass Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und per Unterschrift akzeptiert werden. Die Zugänge zu ICEland sind daher immer personenbezogen.
Entsprechende Unterschriften sind von dem/der Accountinhaber*in und der Geschäftsführung der Einrichtung bzw. einer zeichnungsbefugten Person zu leisten.
Die unterschriebenen Nutzungsbedingungen müssen obligatorisch bei der Beantragung einer neuen Benutzerkennung an folgende Adresse gesendet werden:
Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH
Abteilung Infrastruktur und Methoden
z. Hd. Christine Heisterberg
Lange Laube 12
30159 Hannover
Download der Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung
Einzelergebnisse amtlicher Statistiken sind nach den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes mit wenigen Ausnahmen geheim zu halten. Die Umsetzung der Geheimhaltung für die geheim zu haltenden Einzelergebnisse der amtlichen Hochschulstatistiken erfolgt seit dem 1. Februar 2018 in ICEland für Nutzer*innen außerhalb oberster Landesbehörden, also zum Beispiel Hochschulen, über ein Rundungsverfahren zur Basis fünf. Oberste Landes- und Bundesbehörden erhalten grundsätzlich Zugang zu Originaldaten.
Für dieses Verfahren werden zunächst alle Tabellenfelder ohne Rundung ermittelt. Anschließend wird jede Zahl für sich auf ein Vielfaches von fünf auf- oder abgerundet. Dieses Verfahren führt nur zu einem sehr geringen Informationsverlust. Wie in der folgenden Tabelle ersichtlich, beträgt je ausgewiesenem Datenfeld die Abweichung vom Ursprungswert maximal zwei Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen, da diese zunächst anhand der ungerundeten Werte ermittelt und anschließend gerundet werden. Dadurch werden logisch identische Angaben in unterschiedlichen Tabellen immer mit exakt demselben Wert angegeben (tabellenübergreifende Konsistenz). Das Rundungsverfahren hat außerdem den Vorteil, dass keine Angaben vollständig gesperrt werden müssen.

Zu beachten ist, dass in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten können, wenn man innerhalb einer Tabelle die gerundeten Werte aufsummiert.
Dieses Rundungsverfahren wird nur auf diejenigen Daten angewendet, die Personenanzahlen angeben und die der Geheimhaltung unterliegen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Durchschnittswerte, Daten zur durchschnittlichen Studiendauer oder auch die Hochschulfinanzstatistik von der Rundung nicht betroffen sind. Bei Auswertungen wird entsprechend darauf hingewiesen, ob die Daten dem Rundungsverfahren unterliegen.
Antragsformular
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